In unserer Gemeinde besteht die Möglichkeit, im Gottesdienst oder aber in einem gesonderten Taufgottesdienst im Anschluss an den 11-Uhr-Gottesdienst zu taufen. Beide Gottesdienste sind öffentliche Gemeindegottesdienste.

Tauftermine können im Büro oder mit der Pfarrerin persönlich abgesprochen werden.

Paten müssen der Kirche angehören, da es sich um ein kirchliches Amt handelt. Sie müssen getauft und konfirmiert sein. Kommen die Paten aus einer anderen Kirchengemeinde, dann ist ein Patenschein erforderlich, den man in der Heimatgemeinde bekommen kann. Mindestens ein Pate muss evangelisch sein, ein weiterer Pate kann auch einer Mitgliedsgemeinde der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) angehören.

Die Paten werden von der Kirchengemeinde damit beauftragt, den Täufling auf dem Glaubens- und Lebensweg zu begleiten und die Eltern bei der (religiösen) Erziehung zu unterstützen. Das versprechen sie im Taufgottesdienst.

Soll eine Taufe in einer anderen Gemeinde stattfinden, so muss ein Dimissioriale („Überweisung“) in der Heimatgemeinde beantragt werden, damit die Heimatgemeinde davon erfährt und die Kirchenbücher ordnungsgemäß geführt werden können.

Unsere Gemeinde feiert einmal im Jahr einen Taufgedächtnisgottesdienst, zu dem besonders die Menschen eingeladen werden, die 7Jahre zuvor getauft wurden. Aber auch andere sind herzlich eingeladen, sich an ihre Taufe zu erinnern und sich noch einmal Gottes Segen persönlich zusprechen zu lassen. Dieser Gottesdienst wird im Gemeindebrief angekündigt und in der Presse bekannt gemacht.

Wer sich persönlich anmeldet, bekommt eine Tauferinnerungs-Urkunde und ein Tauferinnerungs-Geschenk.